Informationen zur Corona Pandemie
Die Coronavirus (COVID-19) Pandemie fordert unserer aller Mitwirkung und wir stehen alle in der Verantwortung Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung zu verhindern. Wir bei Inal Consulting Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei haben daher Maßnahmen zum Schutz unserer Mandanten & MitarbeiterInnen ergriffen und das Homeoffice umgesetzt. Es ist uns bewusst, dass an solchen Tagen wie diesen, Sie uns mehr denn je brauchen.
Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail weiterhin zur Verfügung.
Alle aktuellen wirtschafts- und arbeitspolitischen Richtlinien der Bundesregierung werden von uns beachtet, und an Sie als Informationsmail verteilt. Wir als Inal Consulting Team arbeiten von Zuhause aus mit allen verfügbaren Ressourcen und bearbeiten weiterhin Ihre steuerlichen und beratungstechnischen Angelegenheiten. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie diesbezüglich Fragen haben.
Um Sie mit möglichst verlässlichen Informationen zu versorgen haben wir hier wichtige Links zum Thema finanzielle Hilfen und zum Thema Corona selbst zusammengestellt.
Wo gibt es welche Unterstützung?
- Informationen der Senatsverwaltung für Wirtschaft
- Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft
- IBB Informationen zu Hilfen bezüglich Liquiditätsengpässen
- Informationen für Handwerksbetriebe
- FAQ-Liste für Unternehmen
- Informationen zu Kurzarbeit
- FAQ-Liste zum Corona-Virus
- https://stbk-berlin.de/aktuelles/#informationen-zur-corona-krise
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html
- Soforthilfe-Paket II des Landes Berlin mit bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Personal- und Betriebskosten.
- Zuschüsse des Bundes mit bis zu 9.000 Euro zur Deckung laufender Betriebskosten.
- Soforthilfe-Paket I des Landes Berlin als zinsloses Darlehen bis zu 0,5 Mio. Euro zur Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen, Miete.
- ERP-Gründerkredit -- StartGeld des Bundes mit bis zu 100.000 Euro als Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Für Unternehmen, die max. 5 Jahre alt sind und als Kleinunternehmen nach EU-Definition gelten.
- Zuschüsse des Bundes mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung laufender Betriebskosten.
- Soforthilfe-Paket I des Landes Berlin als zinsloses Darlehen bis zu 0,5 Mio. Euro zur Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen, Miete.
- ERP-Gründerkredit -- StartGeld des Bundes mit bis zu 100.000 Euro als Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Für Unternehmen, die max. 5 Jahre alt sind und als Kleinunternehmen nach EU-Definition gelten.
- ERP-Gründerkredit -- StartGeld des Bundes mit bis zu 100.000 Euro als Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Für Unternehmen, die max. 5 Jahre alt sind und als Kleinunternehmen nach EU-Definition gelten.
- Soforthilfe-Paket I des Landes Berlin als zinsloses Darlehen bis zu 0,5 Mio. Euro zur Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen, Miete.
- Soforthilfe-Paket I des Landes Berlin als zinsloses Darlehen bis zu 0,5 Mio. Euro zur Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen, Miete.
- KfW-Corona Hilfe: Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung mit mindestens 25 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Beantragung über die Hausbank.
- KfW-Corona Hilfe: ERP-Gründerkredit – Universell. Darlehen mit 80-90% Haftungsfreistellung bis zu 1 Mrd. Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Für Unternehmen, die 3 bis 5 Jahre alt sind. Beantragung über die Hausbank.
- KfW-Corona Hilfe: KfW-Unternehmerkredit. Darlehen mit 80-90% Haftungsfreistellung bis zu 1 Mrd. Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre alt sind. Beantragung über die Hausbank.
- Soforthilfe des Landes Berlin aufgrund der Corona-Pandemie. Ausfallbürgschaft gegen Gebühr bis max. 2,5 Mio. Euro.
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen. Zinsfreie Steuerstundung, reduzierte Steuervorauszahlungen, Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.
- Kurzarbeitergeld. Deckung des Lohnausfalls mit 60% bzw. 67% des pauschalierten Nettoentgeltausfalls.
- Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz als Erstattung von Verdienstausfall bzw. Gehaltsausgaben.
- Grundsicherung für Einzelpersonen zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts.